Definition
Betriebliches Mobilitätsmanagement — kurz BMM — ist der planvolle Umgang einer Organisation mit den Wegen, die sie selbst auslöst: dem Weg der Beschäftigten zur Arbeit, den Dienstfahrten und Dienstreisen, dem eigenen Fuhrpark und den Wegen von Besuchern und Kunden. Das Wort, auf das es ankommt, ist „Management“. Ein Jobticket oder ein Dienstrad ist eine Maßnahme. Ein Mobilitätsmanagement entsteht erst, wenn es Ziele gibt, einen Maßnahmenplan, eine zuständige Stelle und Kennzahlen, an denen sich ablesen lässt, ob sich etwas verändert hat.
Das Handbuch des Zukunftsnetz Mobilität NRW ordnet das BMM als zielgruppen- und standortbezogene Teilstrategie des kommunalen Mobilitätsmanagements ein. Der Begriff gilt für Unternehmen ebenso wie für Behörden; in der Verwaltung ist auch von behördlichem Mobilitätsmanagement die Rede.
Die vier Handlungsfelder
Das Handbuch nennt vier Handlungsfelder, die zusammen in ein betriebliches Mobilitätskonzept gehören:
- Arbeitswege. Wie die Beschäftigten zur Dienststelle kommen — Jobticket, Fahrradleasing, Abstellanlagen, Parkraum, mobiles Arbeiten.
- Dienstfahrten und Dienstreisen. Welche Wege dienstlich nötig sind und mit welchem Verkehrsmittel sie zurückgelegt werden.
- Fuhrpark. Wie viele und welche Fahrzeuge die Organisation vorhält, wie sie angetrieben und wie gut sie ausgelastet sind.
- Besucher- und Kundenverkehr. Wie die Standorte für Dritte erreichbar sind.
Für die Fuhrparkleitung sind das zweite und dritte Feld das eigene Arbeitsgebiet. Beim Fuhrpark führt das Handbuch vier Ansätze auf: das Angebot bedarfsgerecht mischen (Pkw, Nutzfahrzeuge, Fahrräder und Pedelecs), den Bestand über Buchung und Disposition besser auslasten, ihn elektrifizieren und in einem zentralen Pool führen, und ihn verkleinern. Der zweite und der dritte Ansatz setzen dasselbe voraus: Fahrzeuge, die bisher einem Amt oder einer Person zugeordnet waren, werden gemeinsam genutzt. Was das organisatorisch bedeutet, steht unter Poolfahrzeugverwaltung; die technisch ausgebaute Form mit Selbstbuchung und Fahrzeugzugang heißt Corporate Carsharing.
Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) leitet ihre Erwartungen aus zwei Vorgaben her.
Vorbildfunktion. Nach § 5 Abs. 1 Klimaschutzgesetz NRW haben auch öffentliche Stellen außerhalb der Landesregierung eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz. Gemeinden und Gemeindeverbände erfüllen sie nach Abs. 2 in eigener Verantwortung. Das Gesetz schreibt also kein bestimmtes Instrument vor — es stellt die Frage, was die Verwaltung bei sich selbst tut.
Dienstreisen. § 2 Abs. 3 Satz 3 Landesreisekostengesetz NRW verlangt, bei der Wahl des Beförderungsmittels neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Eine Dienstreiseregelung, die nur nach dem günstigsten Verkehrsmittel fragt, bildet das nicht ab.
Andere Länder haben eigene Klimaschutz- und Reisekostengesetze. Wer außerhalb von NRW arbeitet, prüft deshalb die eigenen Landesvorschriften, bevor er diese beiden Normen zitiert.
Was die überörtliche Prüfung erwartet
In der Prüfrunde 2024/2025 hat die gpaNRW bei den 23 kreisfreien Städten ein Prüfgebiet Mobilitätsmanagement angesetzt. Es umfasst das Handlungsfeld der betrieblichen Mobilität, also den Bereich, den eine Stadt selbst am stärksten beeinflussen kann; die Kennzahlen beziehen sich auf die Kernverwaltung. Die Prüfberichte stellen jedem Abschnitt eine Sollvorstellung voran, die allgemein formuliert ist und nach Angabe der gpaNRW grundsätzlich für alle Städte gilt. Zusammengefasst verlangt sie Folgendes.
Steuerung. Verbindliche strategische Ziele, ein Mobilitätskonzept mit konkreten Maßnahmen, Indikatoren für den Erfolg und ein Bericht darüber. Das Mobilitätsmanagement soll fest in der Organisation verankert sein — gemeint ist eine zentrale Stelle, die plant, organisiert und koordiniert. Festgehalten ist außerdem, dass Fachsoftware die Umsetzung unterstützen kann, etwa im Flottenmanagement, bei Reiseplanung und -buchung oder in der Kosten- und Budgetverwaltung.
Dienstreisen. Regelungen, damit notwendige Dienstreisen möglichst klimafreundlich stattfinden; alle Informationen dazu an einer zentralen Stelle und digital; eine regelmäßige Erhebung und Auswertung der gewählten Verkehrsmittel; Unterstützung von Fahrgemeinschaften.
Fuhrpark. Den notwendigen Bedarf an eigenen Fahrzeugen ermitteln und dafür die grundlegenden Daten regelmäßig erheben und analysieren; den CO₂-Ausstoß über alternative Antriebe senken; das Ganze in einem angemessenen Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit. Als steuerbare Größen gelten Anzahl, Art und Benutzung der Fahrzeuge, die Antriebsarten und die Auslastung.
Hinzu kommen Abschnitte zur Arbeitsorganisation, zur Nutzung von öffentlichem Verkehr und Fahrrad und zum Parkraum. Auch dort geht es um Regelungen und Anreize und darum, die tatsächliche Nutzung zu erheben.
Inhaltlich sind diese Erwartungen weder an Nordrhein-Westfalen noch an die Größe einer Stadt gebunden: Ziele, Zuständigkeit, Daten und Bericht lassen sich auf einen Kreis, einen Eigenbetrieb oder ein Unternehmen ebenso anwenden.
In der Praxis
Wer diese Erwartungen nebeneinanderlegt, sieht ein gemeinsames Merkmal: Fast jede verlangt Daten, die zentral vorliegen und sich auswerten lassen. Wo die Fahrzeuge den Fachbereichen zugeordnet sind und jedes ein Fahrtenbuch auf Papier führt, ist eine fachbereichsübergreifende Auswertung nur mit erheblichem Aufwand möglich.
Für die Fuhrparkleitung ergibt sich daraus eine Reihenfolge.
Erst der Bestand. Eine Liste aller Fahrzeuge nach einheitlichen Vorgaben: Standort, Antrieb, Laufleistung, Zuständigkeit. Das ist klassische Fuhrparkverwaltung und die Voraussetzung für alles Weitere.
Dann die Nutzung. Wie oft und wie weit jedes Fahrzeug bewegt wird. Ein Fahrtenbuch liefert diese Angaben nur, wenn es sich auswerten lässt; aus Papierheften entsteht keine Auslastungskennzahl.
Dann der Bedarf. Erst aus der Auslastung ergibt sich, welche Fahrzeuge in einen Pool gehören, welche ersetzt und welche abgegeben werden können. Eine Flotte ohne Nutzungsdaten zu verkleinern ist ein Ratespiel.
Zuletzt der Bericht. Wenige Kennzahlen, regelmäßig erhoben und an derselben Stelle zusammengeführt, an der auch die Ziele stehen.
Das Handbuch beschreibt denselben Weg in drei Phasen: Vorlauf und Vorbereitung, Durchführung, Wirkungskontrolle und Verstetigung.
Eine Grenze gehört dazu. Betriebliches Mobilitätsmanagement ist keine Fuhrparkaufgabe allein. Mobiles Arbeiten liegt beim Personalbereich, Parkraum und Abstellanlagen beim Gebäudemanagement, die Dienstreiseregelung bei der Reisekostenstelle. Die Fuhrparkleitung kann ihre beiden Handlungsfelder belastbar machen und die Zahlen dafür liefern. Die Koordination über alle vier Felder braucht die zentrale Stelle, die die Prüfung empfiehlt.
Auch bekannt als: BMM, betriebliche Mobilität, behördliches Mobilitätsmanagement, Mobilitätsmanagement im Betrieb, betriebliches Mobilitätskonzept, Mobilitätsmanagement in der Verwaltung, nachhaltige betriebliche Mobilität
Häufige Fragen
Der planvolle Umgang einer Organisation mit den Wegen, die sie selbst auslöst: Arbeitswege der Beschäftigten, Dienstfahrten und Dienstreisen, der eigene Fuhrpark sowie Besucher- und Kundenverkehr. Von einzelnen Angeboten wie Jobticket oder Dienstrad unterscheidet es sich durch Ziele, einen Maßnahmenplan, eine zuständige Stelle und Kennzahlen, an denen die Wirkung ablesbar ist.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW stützt ihre Erwartungen nicht auf eine Vorschrift, die ein Mobilitätsmanagement anordnet, sondern auf zwei allgemeinere Vorgaben: die Vorbildfunktion öffentlicher Stellen beim Klimaschutz (§ 5 Klimaschutzgesetz NRW) und die Pflicht, bei der Wahl des Beförderungsmittels für Dienstreisen neben der Wirtschaftlichkeit den Klimaschutz zu berücksichtigen (§ 2 Abs. 3 Satz 3 Landesreisekostengesetz NRW). Die überörtliche Prüfung spricht dazu Empfehlungen aus; zu Feststellungen muss die geprüfte Kommune nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung nehmen. Außerhalb Nordrhein-Westfalens gelten die jeweiligen Landesgesetze.
Vier Handlungsfelder: die Mobilität der Beschäftigten auf dem Arbeitsweg, die dienstliche Mobilität bei Dienstfahrten und Dienstreisen, die Gestaltung des Fuhrparks und der Besucher- und Kundenverkehr. Typische Maßnahmen sind Jobticket und Fahrradleasing, Regeln für mobiles Arbeiten, eine Dienstreiseregelung mit Vorrang klimafreundlicher Verkehrsmittel, ein zentraler Fahrzeugpool mit Buchung statt fest zugeordneter Fahrzeuge und die Umstellung auf alternative Antriebe.
Die gpaNRW hat im Vergleich der kreisfreien Städte unter anderem diese Werte gebildet: den Anteil flexibler Arbeitsplätze, die abgerechneten Dienstreisen je 1.000 Einwohner, den Anteil der ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln abgerechneten Dienstreisen und den Anteil der Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben am Bestand. Für die eigene Steuerung kommen Auslastung und Laufleistung je Fahrzeug sowie der CO₂-Ausstoß der Flotte hinzu.
Der Bund führt beim Bundesamt für Logistik und Mobilität ein Förderprogramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement“, das sich an Betriebe, Unternehmen und Kommunen richtet. In Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzlich die Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement (FöRi-MM). Ob gerade ein Förderaufruf offen ist und welche Fristen gelten, steht jeweils auf den Seiten der Förderstellen.