Glossar · Fuhrparkmanagement

Einmallizenz (Perpetual License)

Lizenzmodell, bei dem Software einmalig erworben und dauerhaft genutzt wird — anders als ein Abonnement, das mit der Zahlung endet.

Stand: 17. September 2026

Definition

Eine Einmallizenz — englisch perpetual license — gibt der Käuferin oder dem Käufer das zeitlich unbefristete Recht, eine Software zu nutzen. Anders als beim Abonnement endet das Nutzungsrecht nicht mit der Zahlungsperiode: Wer einmal gezahlt hat, darf die erworbene Version dauerhaft weiterbetreiben, auch ohne Verlängerung.

Der Unterschied klingt kaufmännisch, ist aber vor allem ein Unterschied in der Abhängigkeit. Bei einem Abonnement endet mit der Zahlung die Nutzbarkeit — und damit liegt die Fortführung des Betriebs in der Hand des Anbieters. Bei einer Einmallizenz endet mit der Zahlung nur der Anspruch auf Neues.

Die drei Modelle im Vergleich

EinmallizenzMietkaufAbonnement (SaaS)
Zahlungeinmaligin Raten über eine Laufzeitlaufend, meist je Fahrzeug und Monat
Nutzungsrechtunbefristetunbefristet ab Vollzahlungendet mit der letzten Zahlung
Updatesüber die Wartungüber die Wartungim Preis enthalten
Betriebmeist On-Premisemeist On-Premisebeim Anbieter
Risiko bei AnbieterwechselSoftware läuft weiterSoftware läuft weiterZugriff endet
Kostenverlaufhoch am Anfang, danach Wartunggleichmäßig, danach Wartunggleichmäßig, dauerhaft

Die letzte Zeile ist der Kern jeder Vergleichsrechnung. Ein Abopreis, der pro Fahrzeug und Monat anfällt, steigt mit der Flotte und läuft, solange die Software genutzt wird. Ein Kaufpreis fällt einmal an; wiederkehrend bleibt nur die Wartung.

Wartung ist eine eigene Entscheidung

Das am häufigsten missverstandene Element. Die Wartung — je nach Anbieter auch Software-Maintenance, Pflegevertrag oder Update-Service — ist kein verkapptes Abo, sondern ein eigener Vertrag mit eigenem Nutzen und eigener Kündbarkeit. Sie umfasst typischerweise neue Hauptversionen, Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates und Support.

Wird sie gekündigt, läuft die Software weiter — in der zuletzt bezogenen Version. Was entfällt, ist der Anspruch auf Neues. Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht „Wartung ja oder nein“, sondern: Wie lange ist der Betrieb einer Version ohne Sicherheitsupdates vertretbar? Bei einer Anwendung, die personenbezogene Daten von Beschäftigten führt, ist das eine Sicherheitsentscheidung: Art. 32 Abs. 1 DSGVO verlangt dem Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, und eine Anwendung ohne Sicherheitsupdates wird mit jedem Monat schwerer zu rechtfertigen. Wie weit diese Pflicht im Fuhrpark reicht, steht unter DSGVO-Konformität.

Praktikabel ist deshalb die Trennung: Wartung als Regelfall, mit einer bewussten Prüfung, ob sie in einem Jahr der Konsolidierung ausgesetzt werden kann — und einer klaren Vereinbarung darüber, zu welchen Bedingungen sie wieder aufgenommen wird.

Was rechtlich dahintersteht

Das Urheberrecht behandelt Software in den §§ 69a ff. UrhG. Für Einmallizenzen sind zwei Punkte praktisch relevant.

Erschöpfung. Nach § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG erschöpft sich das Verbreitungsrecht, wenn ein Vervielfältigungsstück „mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht“ wurde. Das ist die Grundlage des Gebrauchtsoftware-Handels — in der Praxis knüpfen Hersteller daran Bedingungen, weshalb vor einem Weiterverkauf die konkrete Vereinbarung zu prüfen ist.

Bestimmungsgemäße Benutzung und Sicherungskopie. § 69d Abs. 1 UrhG erlaubt die für die bestimmungsgemäße Benutzung notwendigen Handlungen ohne gesonderte Zustimmung; Abs. 2 stellt klar, dass die Erstellung einer Sicherungskopie „nicht vertraglich untersagt werden“ darf, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Für Organisationen, die eigene Backups fahren, ist das die tragende Norm.

In der Praxis

Die Vergleichsrechnung. Beide Modelle über dieselbe Laufzeit rechnen und dabei alle Positionen mitnehmen: Lizenz oder Abogebühr, Wartung, Einführung, Schulung, Betrieb, gegebenenfalls Serverkosten. Ein Vergleich, der nur Lizenzpreis gegen Abopreis stellt, fällt regelmäßig zugunsten des Abos aus und übersieht, dass dessen Kosten nach Jahr drei weiterlaufen. Der Lizenzkosten-Rechner führt beide Seiten mit denselben Positionen.

Im öffentlichen Sektor. Die Unterscheidung zwischen einmaliger Beschaffung und laufender Leistung wirkt sich auf Haushaltsstelle, Wertgrenze und Vergabeart aus. Wer eine Beschaffung vorbereitet, klärt das mit der Kämmerei, bevor die Leistungsbeschreibung entsteht — die Einordnung entscheidet mit darüber, welches Verfahren zulässig ist.

Was in den Vertrag gehört. Der Umfang der erworbenen Version, die Bedingungen der Wartung einschließlich Preisanpassung, die Dauer der Sicherheitsunterstützung für eine gekaufte Version, die Regeln für Nutzerzahl oder Flottengröße bei Wachstum, und der Umgang mit den Daten bei Vertragsende. Bei Fuhrparksoftware kommt die Frage hinzu, welche Funktionsbausteine in der Lizenz enthalten sind und welche gesondert lizenziert werden — sie ist der häufigste Streitpunkt im zweiten Jahr.

Auch bekannt als: Perpetual License, Kauflizenz, Dauerlizenz, Software kaufen statt mieten, unbefristete Lizenz, Software ohne Abo, Lizenzkauf

Häufige Fragen

Ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an einer Software, das mit einer einmaligen Zahlung erworben wird. Die erworbene Version darf unbefristet weiterbetrieben werden, auch wenn keine weiteren Zahlungen erfolgen. Optional wird eine jährliche Wartung abgeschlossen, die neue Versionen, Sicherheitsupdates und Support einschließt — sie ist eine eigene Entscheidung und beendet bei Kündigung nicht das Nutzungsrecht.

Die Software läuft weiter, in der zuletzt bezogenen Version. Was entfällt, sind neue Versionen, Sicherheitsupdates und der Anspruch auf Support. Genau daran hängt die eigentliche Frage: Wie lange ist der Betrieb einer Version ohne Sicherheitsupdates vertretbar? Bei einer Anwendung mit personenbezogenen Daten ist das eine Sicherheitsentscheidung, keine kaufmännische — Art. 32 DSGVO verlangt dem Risiko angemessene Maßnahmen.

Bei der Einmallizenz erwirbt man das Nutzungsrecht sofort und zahlt dafür einen Kaufpreis. Beim Mietkauf wird derselbe Erwerb über Raten finanziert; am Ende der Laufzeit gehört die Lizenz ebenfalls dem Käufer. Beides unterscheidet sich grundlegend vom Abonnement, bei dem das Nutzungsrecht mit der letzten Zahlung endet. Für die Haushalts- und Bilanzbetrachtung ist die Unterscheidung wichtig; die steuerliche und haushaltsrechtliche Einordnung gehört in jedem Einzelfall geprüft.

Die Antwort hängt an der Nutzungsdauer, nicht am Listenpreis. Kurz gerechnet: Kaufpreis plus Wartung über die erwartete Laufzeit gegen Abopreis über dieselbe Laufzeit, beide einschließlich Einführung, Schulung und Betrieb. Bei drei Jahren liegen beide Modelle häufig nah beieinander, bei acht bis zehn Jahren — im öffentlichen Sektor der Normalfall — verschiebt sich das Bild deutlich. Wer es für die eigene Flotte durchrechnen will, nutzt den Lizenzkosten-Rechner.

Grundsätzlich ja, unter Bedingungen. Nach § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG erschöpft sich das Verbreitungsrecht an einem Vervielfältigungsstück, das mit Zustimmung des Rechtsinhabers im EU- oder EWR-Raum veräußert wurde. In der Praxis knüpfen Hersteller den Übergang an Bedingungen — etwa den Nachweis, dass die eigene Nutzung eingestellt wurde. Vor einem Weiterverkauf gehört die konkrete Lizenzvereinbarung geprüft.

Verwandte Begriffe

Vom Begriff zur Umsetzung

MobilityManager wird als Einmallizenz verkauft, nicht im Abo: Kauf oder Mietkauf, Wartung als eigene Entscheidung, Betrieb On-Premise. Was das für eine bestimmte Flottengröße und Laufzeit bedeutet, rechnet der Lizenzkosten-Rechner vor.