Glossar

Fuhrparkmanagement-Glossar

Begriffe rund um Fuhrparksoftware, Compliance, Lizenzmodelle und Architektur — jeder Begriff auf einer eigenen Seite, kompakt definiert und mit Verweis auf die passende Themenseite.

1-Prozent-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 8 Abs. 2 EStG)

Die 1-Prozent-Regelung bewertet die private Dienstwagennutzung pauschal mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil.

1-Prozent-Regelung erklärt

Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM)

Planvolle Steuerung der Arbeitswege, Dienstreisen und des Fuhrparks einer Organisation – mit Zielen, zuständiger Stelle und Kennzahlen.

Betriebliches Mobilitätsmanagement erklärt

Corporate Carsharing

Technisch ausgebauter Fahrzeugpool: Firmenfahrzeuge werden per Selbstbuchung und Zugangstechnik geteilt und nach Nutzung abgerechnet.

Corporate Carsharing erklärt

Dienstwagenrichtlinie (Car Policy)

Die Car Policy regelt, wer ein Dienstfahrzeug erhält, wie es genutzt, getankt, geladen und zurückgegeben wird und wer für Schäden einsteht.

Dienstwagenrichtlinie erklärt

DSGVO-Konformität

Einhaltung der DSGVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten — im Fuhrpark vor allem bei Fahrer-, Bewegungs- und Kontrolldaten.

DSGVO-Konformität erklärt

Einmallizenz (Perpetual License)

Lizenzmodell, bei dem Software einmalig erworben und dauerhaft genutzt wird — anders als ein Abonnement, das mit der Zahlung endet.

Einmallizenz erklärt

Fahrtenbuch

Lückenlose Aufzeichnung aller Fahrten eines Fahrzeugs: aus Dienstrecht, statt der 1-%-Regelung oder nach § 31a StVZO angeordnet.

Fahrtenbuch erklärt

Führerscheinkontrolle (§ 21 StVG)

Pflicht des Halters, sich vor der Überlassung und danach wiederkehrend von der gültigen Fahrerlaubnis der fahrenden Person zu überzeugen.

Führerscheinkontrolle erklärt

Fuhrparksoftware

Software zur Verwaltung von Firmenfahrzeugen, Fahrern, Buchungen, Kosten und Nachweispflichten — als Cloud-Abo oder On-Premise-Installation.

Fuhrparksoftware erklärt

Fuhrparkverwaltung

Laufende Organisation eines Fahrzeugbestands: Stammdaten, Termine, Kosten und Nachweise je Fahrzeug, Fahrer und Kostenstelle.

Fuhrparkverwaltung erklärt

Halterhaftung (§ 31 Abs. 2 StVZO, § 7 StVG, § 130 OWiG)

Verantwortung dessen, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung nutzt und darüber verfügt — für Fahrzeugzustand, Fahrerauswahl und Aufsicht.

Halterhaftung erklärt

Multi-Tenant-Architektur (Mandantenfähigkeit)

Software-Architektur, in der mehrere Mandanten in einer Installation betrieben werden — mit einer Trennung, die verhindert, dass Daten übergreifen.

Multi-Tenant-Architektur erklärt

NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555, BSIG 2025)

EU-Cybersicherheitsrichtlinie, in Deutschland seit 6. Dezember 2025 im neuen BSIG umgesetzt: Registrierung, Meldung, Risikomanagement.

NIS2-Richtlinie erklärt

On-Premise Software

Software, die auf der Infrastruktur der nutzenden Organisation installiert und betrieben wird — im eigenen Rechenzentrum statt beim Anbieter.

On-Premise Software erklärt

Poolfahrzeugverwaltung

Verwaltung gemeinsam genutzter Firmenfahrzeuge: Buchung, Zuteilung, Übergabe und Nachweis — statt fester Zuweisung an einzelne Personen.

Poolfahrzeugverwaltung erklärt

Rechtskataster

Verzeichnis der Vorschriften, die für einen Betrieb gelten, mit Verantwortlichen, abgeleiteten Pflichten, Intervallen und Nachweisen.

Rechtskataster erklärt

Unterweisung (DGUV Vorschrift 1, § 12 ArbSchG)

Pflicht des Arbeitgebers, Beschäftigte vor Tätigkeitsbeginn und mindestens jährlich zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

Unterweisung erklärt

UVV-Fahrzeugprüfung (§ 57 DGUV Vorschrift 70)

Mindestens jährliche Prüfung betrieblicher Fahrzeuge auf betriebssicheren Zustand durch eine sachkundige Person, mit schriftlichem Nachweis.

UVV-Fahrzeugprüfung erklärt

18 Begriffe. Jede Definition verlinkt auf verwandte Begriffe und auf die Seite, auf der MobilityManager das Thema praktisch abbildet.