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Fuhrparkmanagement · Strategie

Fahrtenbuch auf Papier vs. Software — was sich wirklich rechnet

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MobilityManagerCloudkasten GmbH
Sep 28, 202616 Min. Lesezeit
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Fahrtenbuch auf Papier vs. Software — was sich wirklich rechnet

Historisches Preisbeispiel: Dieser Artikel verwendet die Preisliste vor dem 5. Oktober 2026. Seine Lizenzbeträge, Rabatte, Pflegekosten und Ersparnisrechnungen sind keine aktuellen Angebote. Die neuen Einmallizenzen kosten 115 € (Essentials) oder 233 € (Professional) je Fahrzeug, mindestens 10 Fahrzeuge. Erstes Jahr Pflege inklusive; danach optional 20 % des Netto-Lizenzwerts, mindestens 490 €/Jahr. Aktuelle Preise und Rechner enthalten Mobile Connect, Ressourcen und eine neue Kalkulation.

Im Handschuhfach jedes Dienstwagens liegt ein Heft im A5-Format, vorne das Kennzeichen, innen eine Zeile je Fahrt: Datum, Uhrzeit, Kilometerstand bei Abfahrt und Ankunft, Ziel, Zweck, Name. Am Monatsende nimmt jemand in der Fuhrparkverwaltung die Hefte entgegen, blättert sie durch, fragt bei fehlenden Einträgen nach, zeichnet ab und legt sie in den Ordner. Wenn ein Anhörungsbogen der Bußgeldstelle kommt, wird im Ordner gesucht. So wird das Fahrtenbuch in vielen Kommunen, Eigenbetrieben und Landesbehörden seit Jahrzehnten geführt, und es funktioniert.

Die Frage dieses Beitrags ist deshalb nicht, ob das Papier-Fahrtenbuch „veraltet“ ist. Sie lautet: Was kostet es tatsächlich, wo stößt es an Grenzen, und ab welcher Fuhrparkgröße rechnet sich eine Software, einschließlich Lizenz, Wartung und Betrieb?

Was das Papier-Fahrtenbuch wirklich kostet

Das Heft selbst ist der kleinste Posten; die Kosten liegen in der Arbeitszeit davor und danach. Die folgenden Größenordnungen sind Annahmen, keine Erhebung, und einzeln ausgewiesen, damit Sie jede durch Ihren eigenen Wert ersetzen können.

Kontrolle und Monatsabschluss. Ein Fahrtenbuch, das niemand prüft, ist im Streitfall wenig wert. Wer prüft, muss je Heft die Kilometerstände auf Lücken durchsehen, fehlende Zwecke nachfragen, Unterschriften einholen und den Monat abschließen. Für Baden-Württemberg ist dieser Abschluss ausdrücklich vorgeschrieben: Nummer 14.1 der Verwaltungsvorschrift für den Kraftfahrzeugbetrieb (VwV Kfz) endet mit dem Satz „Das Fahrtenbuch ist monatlich abzuschließen.“ Wir nehmen 15 Minuten je Fahrzeug und Monat an. Bei einem Poolfahrzeug mit mehreren Fahrerinnen und Fahrern ist es eher mehr, bei einem persönlich zugeordneten Fahrzeug weniger.

Übertragung für Auswertungen. Aus einem Heft lässt sich keine Auslastung ablesen. Wer wissen will, wie viele Kilometer ein Fahrzeug im Jahr gefahren ist, wie oft es stand oder welcher Anteil privat war, überträgt die Werte in eine Tabelle. Wir nehmen 8 Minuten je Fahrzeug und Monat an. Findet diese Übertragung bei Ihnen nicht statt, fällt der Posten weg. Dann fehlen allerdings auch die Zahlen, die Rechnungsprüfung und Haushalt irgendwann verlangen (dazu unten mehr).

Fahrerermittlung. Nach einem Verkehrsverstoß oder einem Schaden muss die Dienststelle feststellen, wer gefahren ist. Mit Papier heißt das: Ordner holen, Monat suchen, Zeile finden, Handschrift entziffern. Wir nehmen 60 Anfragen im Jahr für 100 Fahrzeuge und 20 Minuten je Anfrage an; mit einer durchsuchbaren Datenbank sind es wenige Minuten. Die Zahl der Anfragen schwankt stark mit Einsatzart und Fahrleistung. Ihre Bußgeldstelle oder Ihr Fuhrpark kennt den echten Wert.

Doppelerfassung. Kilometerstände stehen im Fahrtenbuch, auf dem Tankbeleg, im Werkstattauftrag und oft in einer Buchungsliste, jeweils von Hand gepflegt und nicht abgeglichen. Das erzeugt Widersprüche, die bei einer Prüfung auffallen. Unten rechnen wir diesen Posten nicht mit, weil er zu stark von der Organisation abhängt.

Nachweisfähigkeit. Der schwerste Posten lässt sich nicht in Minuten fassen. Ein Heft zeigt nicht, ob eine Zeile nachträglich geschrieben wurde. Nummer 14.1 VwV Kfz verlangt, das Fahrtenbuch „ordnungsgemäß und manipulationssicher“ zu führen. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch „zeitnah und in geschlossener Form geführt werden“, und zwar in einer Form, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt; „lose Notizzettel“ genügen nicht (BFH, Urteil vom 9.11.2005, VI R 27/05; übernommen in H 8.1 (9-10) LStH). Die VwV Kfz Baden-Württemberg versteht unter geschlossener Form ausdrücklich „eine gebundene Buchform“ (Nr. 14.3.4). Ein gebundenes Heft mit durchlaufenden Einträgen erfüllt das. Lose Blätter, Einträge mit Bleistift oder ein Heft, in dem Seiten fehlen, erfüllen es nicht.

Papier und Software im Vergleich

Die Tabelle vergleicht zwei Verfahren, nicht zwei Produkte. Die rechte Spalte beschreibt, was ein elektronisches Fahrtenbuch leisten muss, um die genannten Vorgaben zu erfüllen.

KriteriumFahrtenbuch auf PapierElektronisches Fahrtenbuch
AnschaffungHefte, wenige Euro je Fahrzeug und JahrLizenz, Einführung, Betrieb
Erfassung durch Fahrendehandschriftlich, je Fahrt eine ZeileEingabe am Rechner oder Smartphone; bei Poolfahrzeugen ggf. vorbereitet aus der Buchung
Unveränderbarkeitnur so gut wie das Heft (gebunden, Kugelschreiber, keine fehlenden Seiten)muss technisch sichergestellt sein; Korrekturen als eigener, begründeter Eintrag
Lückenprüfung der KilometerständeSichtprüfung, Heft für Heftautomatisch je Fahrzeug
MonatsabschlussUnterschrift auf Papier, Ablage im Ordnerabschließbar je Fahrzeug und Monat, Wiederöffnung protokolliert
FahrerermittlungSuche im OrdnerSuche nach Kennzeichen und Zeitpunkt
Auswertung (Laufleistung, Privatanteil, Auslastung)nur nach Übertragung in eine Tabelledirekt aus den Einträgen
Verfügbarkeitein Exemplar, am Fahrzeug oder im Ordnerfür berechtigte Personen, rollenbasiert
DatenschutzZugriff über Schrank und SchlüsselZugriff über Berechtigungen; Auftragsverarbeitung, wenn ein Dienstleister die Daten hostet
AusfallrisikoVerlust oder Beschädigung des HeftsSystemausfall; Datensicherung erforderlich

Die Tabelle zeigt auch, was das Papier kann: Es fällt nicht aus, braucht keine Anmeldung und kein Netz, und jeder versteht es. Diese Vorteile sind echt. Ob sie die Nachteile aufwiegen, hängt davon ab, wie viele Fahrzeuge es sind und wie gründlich heute kontrolliert wird.

Ab wann es sich lohnt: eine Rechnung für 100 Dienstfahrzeuge

Die Rechnung nimmt einen kommunalen Fuhrpark mit 100 Fahrzeugen, überwiegend Pkw und Transporter, verteilt auf mehrere Dienststellen. Jede Eingangsgröße ist benannt.

Eingangsgrößen

GrößeWertHerkunft
Fahrzeuge100Annahme (Beispiel)
Stundensatz Verwaltung46 €/hBMF-Personalkostensätze 2025, E 9a, siehe Hinweis unter der Tabelle
Kontrolle Papier je Fahrzeug und Monat15 minAnnahme
Kontrolle Software je Fahrzeug und Monat5 minAnnahme: nur noch Befunde sichten, nicht jedes Heft
Übertragung für Auswertungen je Fahrzeug und Monat8 minAnnahme; entfällt mit Software
Anfragen zur Fahrerermittlung je Jahr60Annahme
Zeit je Anfrage: Papier / Software20 min / 3 minAnnahme
Lizenz (einmalig)16.830 € nettoPreisliste, siehe unten
Wartung je Jahr4.000 € nettoPreisliste, siehe unten
Betrieb auf eigener Infrastruktur je Jahr2.500 €Annahme: anteilige virtuelle Maschine, Datensicherung, IT-Stunden
Einführung (Stammdaten, Schulung, Dienstvereinbarung)60 Stunden internAnnahme

Zum Stundensatz: Personaleinzelkosten einer tarifbeschäftigten Person in E 9a in einer nachgeordneten Bundesbehörde nach den Personal- und Sachkostensätzen des Bundesministeriums der Finanzen (Rundschreiben vom 8. Juni 2026, Durchschnittswerte 2025): 71.107 € im Jahr, geteilt durch 12 × 129 Arbeitsstunden, ergibt 45,93 €/h (eigene Rechnung nach der Methode des Rundschreibens). Sach- und Gemeinkosten sind bewusst nicht enthalten, weil frei werdende Arbeitszeit keinen Arbeitsplatz einspart. Für Kommunen veröffentlicht die KGSt eigene Werte im Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes 2025/2026“ (Nr. 8/2025, für Mitglieder).

Eingesparte Arbeitszeit je Jahr

  • Kontrolle: (15 − 5) min × 100 Fahrzeuge × 12 Monate = 12.000 min = 200 Stunden
  • Übertragung: 8 min × 100 × 12 = 9.600 min = 160 Stunden
  • Fahrerermittlung: 60 × (20 − 3) min = 1.020 min = 17 Stunden
  • zusammen 377 Stunden, bewertet mit dem Stundensatz: 17.342 €

Kosten über fünf Jahre

Die Lizenzpreise stammen aus der Preisliste von MobilityManager (Stand September 2026). Das Fahrtenbuch ist dort in der Edition Professional enthalten: 198 € je Fahrzeug einmalig, ab 51 Fahrzeugen abzüglich 15 % Mengenrabatt, also 168,30 € je Fahrzeug und 16.830 € für 100 Fahrzeuge. Die Wartung kostet 40 € je Fahrzeug und Jahr, also 4.000 €. Die Wartung rechnen wir vorsichtig schon ab dem ersten Jahr. Aktuelle Werte stehen auf der Preisseite.

PostenJahr 1Jahre 2–5 je JahrSumme 5 Jahre
Lizenz16.830 €—16.830 €
Wartung4.000 €4.000 €20.000 €
Betrieb (Annahme)2.500 €2.500 €12.500 €
Einführung, 60 h (Annahme)2.760 €—2.760 €
Kosten26.090 €6.500 €52.090 €
Eingesparte Arbeitszeit17.342 €17.342 €86.710 €

Ergebnis: Im ersten Jahr stehen 26.090 € Kosten 17.342 € eingesparter Arbeitszeit gegenüber. Im Lauf des zweiten Jahres holt die Ersparnis die Kosten ein (nach zwei Jahren: 34.684 € gegen 32.590 €). Über fünf Jahre bleibt ein rechnerischer Überschuss von 34.620 €. „Rechnerisch“ heißt: Die eingesparte Zeit ist Arbeitszeit, die für andere Aufgaben frei wird, kein Geld, das im Haushalt auftaucht. Wer eine Stelle nicht abbaut, spart kein Geld, sondern gewinnt Kapazität.

Die ehrliche Gegenrechnung. Die Rechnung steht und fällt mit der Kontrolle. Werden die Papier-Fahrtenbücher heute nicht monatlich geprüft, gibt es dort auch nichts einzusparen. Dann bleiben nur Übertragung und Fahrerermittlung, zusammen 177 Stunden im Jahr, also 8.142 € im Jahr und 40.710 € in fünf Jahren. Das reicht in fünf Jahren nicht, um Kosten von 52.090 € zu decken. Wer heute nicht kontrolliert, kauft mit der Software vor allem Nachweisfähigkeit, weniger Zeitersparnis. Das kann trotzdem der richtige Grund sein, sollte aber so benannt werden.

Zwei Punkte sprechen dafür, dass die Rechnung eher vorsichtig ist. Die Lizenz deckt nicht nur das Fahrtenbuch ab, sondern auch Fahrzeugakte, Buchungen, Wartungsplanung und Schadenmanagement. Die ganze Summe dem Fahrtenbuch zuzurechnen, macht es teurer, als es ist. Und die Doppelerfassung von Kilometerständen ist nicht eingerechnet. Umgekehrt sind die Zeitansätze Schätzungen, und kleine Änderungen daran verschieben das Ergebnis deutlich. Mit Ihren eigenen Minutenwerten und Ihrer Fahrzeugzahl rechnet der Zeitersparnis-Rechner diese Tabelle nach; Abo und Einmallizenz vergleicht der Lizenzkosten-Rechner.

Was in einer Kommune anders ist

In einem Unternehmen ist das Fahrtenbuch vor allem eine Steuerfrage: Es ersetzt für privat genutzte Dienstwagen die pauschale 1-Prozent-Regelung. In einer Kommune ist es vor allem eine Nachweisfrage. Dienstfahrzeuge werden meist nicht privat genutzt, sondern von vielen Beschäftigten für dienstliche Fahrten. Das Fahrtenbuch belegt dann, dass öffentliche Mittel zweckgerecht eingesetzt werden. Daraus folgen fünf Unterschiede.

Nachweis gegenüber der Rechnungsprüfung. Für die Prüfung eines kommunalen Fuhrparks zählt nicht, ob ein Fahrtenbuch geführt wird, sondern ob sich daraus Aussagen gewinnen lassen: Auslastung, Laufleistung je Fahrzeug, Anteil der Poolfahrten, Bedarf an Ersatzbeschaffungen. Aus hundert Heften sind diese Zahlen nur mit Übertragungsaufwand zu gewinnen; warum das über das Fahrtenbuch hinaus zum Thema wird, beschreibt unser Beitrag zur zentralen Auswertung von Fuhrparkdaten. Ein Fahrtenbuch, das geführt, aber nicht ausgewertet wird, kostet die volle Erfassungsarbeit und liefert keinen Nutzen für die Steuerung.

Verwaltungsvorschriften statt Steuerrecht. Für Landesbehörden regeln Verwaltungsvorschriften, wie das Fahrtenbuch zu führen ist; die drei Arten von Fahrtenbüchern und ihre Pflichtangaben erklärt der Glossareintrag Fahrtenbuch. Die VwV Kfz Baden-Württemberg ist dabei besonders genau: Sie legt den Feldsatz fest (Nr. 14.1), verlangt, dass Berichtigungen als solche erkennbar bleiben (Nr. 14.3.6), und lässt ein elektronisches Fahrtenbuch zu, wenn nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder dokumentiert sind (Nr. 14.3.7). Die Anforderungen der VwV Kfz im Einzelnen haben wir gesondert zusammengestellt. In Nordrhein-Westfalen verlangen die Kraftfahrzeugrichtlinien für die Dienststellen des Landes ein Fahrtenbuch „nach dem Muster der Anlage 6“, das monatlich abzuschließen ist (§ 25 Abs. 5 KfzR, RdErl. des Finanzministeriums vom 5.3.1999, SMBl. NRW. 20024); eine elektronische Führung sehen sie nicht ausdrücklich vor. Kommunen sind an Landesverwaltungsvorschriften für Landesfahrzeuge nicht unmittelbar gebunden, orientieren ihre eigenen Dienstanweisungen aber häufig daran.

Mitbestimmung des Personalrats. Ein elektronisches Fahrtenbuch erfasst, wer wann wohin gefahren ist. Damit ist es eine technische Einrichtung, die objektiv geeignet ist, Verhalten oder Leistung von Beschäftigten zu überwachen, und zwar unabhängig davon, ob die Dienststelle das beabsichtigt. In Nordrhein-Westfalen ist die Schwelle besonders niedrig: § 72 Abs. 3 Nr. 2 LPVG NRW unterwirft die „Einführung, Anwendung und Erweiterung technischer Einrichtungen“ der Mitbestimmung, „es sei denn, dass deren Eignung zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten ausgeschlossen ist“. Im Bund stellt § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG auf Einrichtungen ab, die zur Überwachung „bestimmt“ sind; das Bundesarbeitsgericht legt das gleichlautende Merkmal im Betriebsverfassungsrecht so aus, dass die objektive Eignung genügt und es auf die Überwachungsabsicht nicht ankommt (BAG, Beschluss vom 13.12.2016, 1 ABR 7/15). Für kommunale Gesellschaften in privater Rechtsform gilt § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. In der Praxis heißt das: Die Einführung braucht eine Dienstvereinbarung, die festlegt, wozu die Daten verwendet werden dürfen, wer sie sehen darf und wann sie gelöscht werden. Welche Punkte sie klären sollte, fasst unsere Checkliste Eckpunkte für eine Dienstvereinbarung zusammen. Das Papier-Fahrtenbuch ist keine technische Einrichtung; auch deshalb hält es sich so lange.

Vergabe. Eine Software für das Fahrtenbuch ist ein öffentlicher Auftrag. Unterhalb der EU-Schwellenwerte richtet sich das Verfahren nach dem Vergaberecht des jeweiligen Landes. Maßgeblich ist der geschätzte Gesamtauftragswert über die geplante Laufzeit, also Lizenz, Wartung, Einführung und optionale Leistungen, nicht der Lizenzpreis allein. Im Beispiel oben sind das über fünf Jahre 36.830 € netto für Lizenz und Wartung, dazu gegebenenfalls externe Einführungsleistungen. Ein Auftrag darf nicht aufgeteilt werden. Welches Verfahren nötig ist, entscheidet Ihre Vergabestelle nach dem für Sie geltenden Vergaberecht.

Auftragsverarbeitung und Datensouveränität. Wird die Software als Cloud-Dienst betrieben, verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten der Beschäftigten im Auftrag der Kommune. Dafür verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag, der Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung festlegt, und die Kommune muss prüfen, ob der Anbieter hinreichende Garantien für technische und organisatorische Maßnahmen bietet. Für Beschäftigtendaten gilt in Nordrhein-Westfalen zusätzlich § 18 DSG NRW; nach dessen Absatz 9 dürfen Daten, die im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO gespeichert werden, nicht zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle genutzt werden. Läuft die Software auf eigener Infrastruktur, im eigenen Rechenzentrum oder beim kommunalen IT-Dienstleister, bleiben die Fahrtdaten im Haus. Das ersetzt den Datenschutz nicht, vereinfacht aber die Frage, wer Zugriff auf Bewegungsmuster einzelner Beschäftigter hat. Für diese Konstellation ist MobilityManager gebaut: Die Software wird als On-Premise-Installation auf der Infrastruktur des Kunden betrieben, ein Betrieb durch uns ist nur auf Anfrage vorgesehen.

Typische Einwände und was an ihnen dran ist

„Das Papier fällt nie aus.“ Das stimmt. Ein Heft braucht keinen Strom, kein Netz und keine Anmeldung. Ein elektronisches Fahrtenbuch braucht eine Lösung für den Fall, dass keine Verbindung besteht, etwa die nachträgliche Erfassung mit Kennzeichnung als nicht zeitnah. Wer diesen Fall nicht vorher regelt, bekommt Lücken. Der Einwand ist berechtigt, lässt sich aber organisatorisch lösen. Das Papier hat dafür das entgegengesetzte Risiko: Wenn es verloren geht, ist es weg.

„Unsere Fahrerinnen und Fahrer kommen mit dem Heft gut zurecht.“ Auch das stimmt, und es wiegt schwerer, als es klingt. Jede Umstellung kostet Akzeptanz, und im Bauhof oder im Rettungsdienst hat niemand Zeit für eine App, die umständlicher ist als das Heft. Dieser Einwand trifft teilweise zu: Für Fahrende ist ein elektronisches Fahrtenbuch nicht automatisch schneller. Ohne vorbereitete Einträge, etwa aus einer Poolbuchung mit Kilometerständen, tippt man ungefähr so viel, wie man vorher geschrieben hat. Die Zeitersparnis entsteht überwiegend in der Verwaltung, nicht am Fahrzeug. Wer den Fahrenden etwas anderes verspricht, verspielt ihr Vertrauen.

„Das ist Überwachung.“ Ein elektronisches Fahrtenbuch erfasst dasselbe wie das Heft: Datum, Strecke, Zweck, Name. Es erfasst nicht mehr, solange es nicht mit GPS-Ortung oder Telematik gekoppelt ist. Der Unterschied liegt in der Auswertbarkeit. Was im Heft nur mit Mühe zu finden war, lässt sich im System filtern. Deshalb ist die Dienstvereinbarung kein Formalakt, sondern der Ort, an dem festgelegt wird, was ausgewertet werden darf und was nicht.

„Für unsere Größe lohnt sich das nicht.“ Das kann sein. Bei zehn Fahrzeugen, die persönlich zugeordnet sind und kaum Fahrerwechsel haben, ist die Kontrolle schnell erledigt, und die Rechnung oben geht nicht auf. Die Größenordnung, ab der es sich lohnt, hängt weniger an der Fahrzeugzahl als an der Zahl der Fahrerwechsel und an der Frage, ob jemand die Daten auswerten muss. Ein Pool mit 30 Fahrzeugen und 200 Fahrberechtigten ist aufwendiger als 60 fest zugeordnete Dienstwagen.

Worauf bei der Auswahl zu achten ist

Diese Kriterien gelten für jede Software, auch für die anderer Anbieter. Als Tabelle zum Ausfüllen, etwa für eine Markterkundung, gibt es sie im Anforderungskatalog Fuhrparksoftware.

  • Unveränderbarkeit im Datenmodell. Fragen Sie, wie Korrekturen technisch umgesetzt sind. Ein Fahrtenbuch, in dem sich Einträge bearbeiten oder löschen lassen, erfüllt weder R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 6 LStR noch Nr. 14.3.7 VwV Kfz. Korrekturen sollten eigene Einträge mit Begründung sein, und das Original sollte sichtbar bleiben.
  • Lückenprüfung und Monatsabschluss. Das System sollte Kilometerlücken und Überschneidungen je Fahrzeug selbst finden und einen Monatsabschluss unterstützen, wenn Ihre Vorschriften ihn verlangen.
  • Betriebsmodell und Datensouveränität. Wo liegen die Daten? Wer hat administrativen Zugriff? Lässt sich die Software auf eigener Infrastruktur oder beim kommunalen IT-Dienstleister betreiben?
  • Lizenzmodell und Gesamtkosten über fünf Jahre. Vergleichen Sie Kauf mit Wartung gegen Abonnement über denselben Zeitraum, einschließlich Einführung und Betrieb. Beim Abonnement laufen die Kosten weiter, solange die Software genutzt wird. Beim Kauf ist die Lizenz einmalig, die Wartung laufend.
  • Auftragsverarbeitung und TOM. Bei einem gehosteten Dienst: Liegt ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO vor, und sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen beschrieben?
  • Rechte und Rollen. Die Fahrenden sehen ihre eigenen Fahrten, die Dienststelle ihre Fahrzeuge, die Fuhrparkleitung alle. Lässt sich das so abbilden, wie Ihre Dienstvereinbarung es vorsieht?
  • Barrierefreiheit. Die Oberfläche wird auch von Beschäftigten mit Einschränkungen genutzt. Fragen Sie nach dem Stand der Barrierefreiheit und nach bekannten Einschränkungen.
  • Export und Ausstieg. Lassen sich Fahrtenbücher vollständig als PDF und in einem weiterverarbeitbaren Format exportieren, auch für die Archivierung und für den Fall eines späteren Anbieterwechsels?
  • Migrationspfad vom Papier. Niemand überträgt alte Hefte ins System. Klären Sie, ab welchem Stichtag elektronisch geführt wird, wie die Papierbände bis dahin archiviert werden und wie die Anfangskilometerstände je Fahrzeug übernommen werden.

Wie ein Fahrtenbuch aussehen kann, das diese Punkte umsetzt, zeigt die Beschreibung des Moduls Fahrtenbuch in MobilityManager: fortlaufende Nummerierung je Fahrzeug, eine Hashkette über alle bestätigten Einträge, Korrekturen nur als eigener Eintrag mit Pflichtbegründung und ein optionaler Monatsabschluss nach Nr. 14.1 VwV Kfz. Für die Zeit bis zur Umstellung oder für Fahrzeuge, die auf Papier bleiben sollen, gibt es unseren Vordruck zum Ausdrucken.

Fahrtenbuch-Liste mit fortlaufender Nummer je Fahrzeug, Anlass, Status und einem markierten Entwurf, dem die Angaben zur betrieblichen Fahrt fehlen

Fahrtenbuch in MobilityManager mit Demo-Daten: Einträge in geschlossener Form, ein Entwurf ist markiert, weil der Zweck der Fahrt fehlt.

Fazit

Das Papier-Fahrtenbuch ist zulässig, robust und von allen verstanden. Es wird teuer, sobald jemand es ernsthaft kontrollieren oder auswerten muss, und genau danach fragen Rechnungsprüfung und Haushalt. Bei 100 Fahrzeugen trägt sich eine Software innerhalb weniger Jahre, wenn heute monatlich geprüft wird. Wird heute nicht geprüft, kauft man vor allem Nachweisfähigkeit. Wer das Fahrtenbuch in einer echten Installation sehen möchte, kann die Demo nutzen; sie dauert 30 Minuten.

Stand der Rechts- und Preisangaben: 28. September 2026. Die VwV Kfz Baden-Württemberg gilt in der zitierten Fassung bis 28. Februar 2027.

Häufige Fragen

Ja. Weder das Steuerrecht noch die hier betrachteten Verwaltungsvorschriften schreiben ein elektronisches Fahrtenbuch vor; die Kraftfahrzeugrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen sehen sogar ein Papiermuster vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs muss das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden; ein gebundenes, handschriftlich geführtes Heft erfüllt das. Entscheidend ist, dass die Einträge vollständig sind und nachträglich nicht unbemerkt geändert werden können.

Ja, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse gewinnen lassen wie aus einem handschriftlichen und nachträgliche Veränderungen technisch ausgeschlossen oder dokumentiert werden (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 6 LStR; ebenso BMF-Schreiben vom 3. März 2022, Rn. 28). Eine frei bearbeitbare Tabellendatei genügt dem nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. November 2005 (VI R 64/04) nicht. Die Entscheidung im Einzelfall trifft das Finanzamt.

Das hängt vom Zweck ab. Ein behördlich angeordnetes Fahrtenbuch nach § 31a StVZO ist sechs Monate nach Ablauf der Zeit aufzubewahren, für die es geführt werden muss. Für Dienstkraftfahrzeuge des Landes Baden-Württemberg gelten grundsätzlich sechs Jahre (Nr. 14.6 VwV Kfz). Für das steuerliche Fahrtenbuch richtet sich die Frist nach § 147 AO; welche Kategorie dort greift, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerabteilung. Im Übrigen gilt die Aktenordnung Ihrer Verwaltung.

In aller Regel ja. Ein System, das Fahrten personenbezogen erfasst, ist objektiv geeignet, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Die Personalvertretungsgesetze machen die Einführung solcher technischen Einrichtungen mitbestimmungspflichtig, in Nordrhein-Westfalen etwa § 72 Abs. 3 Nr. 2 LPVG NRW. Üblich ist eine Dienstvereinbarung, die Zweck, Zugriffsrechte und Löschfristen festlegt.

Das hängt von Fahrzeugzahl, Lizenzmodell und Betrieb ab. Für 100 Fahrzeuge rechnet dieser Beitrag Lizenz, Wartung, Betrieb und Einführung über fünf Jahre gegen die eingesparte Arbeitszeit. Alle Annahmen sind offengelegt, sodass Sie die Rechnung mit Ihren eigenen Zahlen wiederholen können.

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