Monatsabschluss im Fahrtenbuch
Fahrtenbücher lassen sich jetzt monatlich abschließen — wie es Nummer 14.1 der VwV Kfz Baden-Württemberg für Dienstkraftfahrzeuge verlangt. Ein abgeschlossener Monat nimmt keine Fahrt und keine Korrektur mehr auf; wer ihn doch braucht, öffnet ihn mit Begründung wieder. Optional und standardmäßig aus.
- Nr. 14.1 — Inhalt: Datum, Zweck der Fahrt, Fahrtstrecke mit Anfangs- und Endpunkt, Name der Fahrerin oder des Fahrers, Kilometerstand bei Beginn und Ende; zusätzlich Abfahrts- und Ankunftszeiten. Alles Pflichtfelder des Eintrags
- Nr. 14.1 — monatlich abschließen: der Monatsabschluss je Fahrzeug, der genau diese Sperre setzt
- Nr. 14.2 — Zuordenbarkeit: jeder Eintrag trägt seinen Fahrer, auch bei wechselnder Nutzung desselben Dienstkraftfahrzeugs
- Nr. 14.3.4 — zeitnah und in geschlossener Form: der Erfassungszeitpunkt wird mitgeschrieben und ab sieben Tagen Abstand markiert; die Nummerierung je Fahrzeug ist lückenlos
- Nr. 14.3.6 — Berichtigungen erkennbar: Korrekturen entstehen als eigener Eintrag mit Begründung und Feld-für-Feld-Nachweis; das Original bleibt sichtbar
- Nr. 14.3.7 — elektronisches Fahrtenbuch: nachträgliche Änderungen sind ausgeschlossen und, wo sie als Korrektur zulässig sind, dokumentiert
- Nr. 14.6 — Vorlage bis zum Zehnten: die Übersicht zeigt je Monat, was noch abzuschließen ist, und markiert Überfälliges; der Abschluss steht im PDF- und Excel-Export
Nicht vom System übernommen: die sechsjährige Aufbewahrung nach Nummer 14.6 bleibt eine organisatorische Aufgabe, und für überfällige Monate verschickt das System keine Erinnerung. Der Monatsabschluss ist optional — für ein Fahrtenbuch zum geldwerten Vorteil nach § 8 Absatz 2 EStG verlangt ihn niemand, dort bleibt er ausgeschaltet.